ASUIA WM-Elf 2026 · „Tipp den Weltmeister. Stell deine Startelf auf.“
Wichtiger Hinweis: Diese Aktion ist eine inoffizielle Tipp-Challenge der Asuia AG und steht in keiner Verbindung zu FIFA, UEFA oder offiziellen Veranstaltern. Ländernamen und Flaggen dienen ausschliesslich der Identifikation.
Veranstalterin der Tipp-Challenge ist die Asuia AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz, Schweiz. Kontakt: wm2026@asuia.ch.
Teilnehmende geben einen Tipp ab, welches Team ihrer Meinung nach Fussball-Weltmeister 2026 wird, und sichern ihren „WM-Pass“ (Kontaktdaten). Spielerisch können sie zudem ihre „Startelf“ aufstellen, d. h. selbst wählen, zu welchen Themenbereichen die Asuia AG sie kurz und unverbindlich kontaktieren darf (nur bei separater Marketing-Einwilligung). Optional kann ein Turnier-Bracket abgegeben werden; verbindlich für die Gewinnermittlung ist ausschliesslich der Weltmeister-Tipp.
Die Aktion wird weder von der FIFA noch von der UEFA oder einer Nationalmannschaft unterstützt, organisiert oder gesponsert. Es bestehen keinerlei rechtliche oder organisatorische Verbindungen.
Die Teilnahme ist kostenlos und an keine Kaufpflicht oder den Erwerb von Produkten bzw. Dienstleistungen der Asuia AG gebunden.
Preisberechtigt (Teilnahme an der CHF-10’000-Verlosung) sind ausschliesslich natürliche Personen mit vollendetem 21. Lebensjahr und ständigem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Massgeblich ist der ständige Wohnsitz – nicht die Nationalität. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Asuia AG sowie Personen, die an der Konzeption und Durchführung der Aktion beteiligt sind, und deren nahe Angehörige.
Personen ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein können weltweit teilnehmen und ihren Tipp im Fun-Modus abgeben. Eine Teilnahme an der CHF-10’000-Verlosung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Personen unter 21 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme ist ab dem Startdatum der Aktion bis zum definierten Cutoff vor Beginn des WM-Finales 2026 möglich (genaues Datum/Uhrzeit vor Veröffentlichung festlegen). Massgeblich ist der Eingang der Teilnahme auf den Systemen der Veranstalterin.
Pro Person ist nur eine gültige Teilnahme zulässig. Mehrfachteilnahmen (z. B. über mehrere E-Mail-Adressen oder Telefonnummern) werden erkannt und führen zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmen.
Der Hauptpreis beträgt CHF 10’000. Eine Auszahlung in anderer Form, ein Umtausch oder eine Übertragung des Preises auf Dritte ist – sofern hier so festgelegt – ausgeschlossen. Allfällige Steuern oder Abgaben trägt der Gewinner, soweit gesetzlich vorgesehen.
Bei Missbrauch, falschen oder unvollständigen Angaben, Mehrfachteilnahmen, dem Einsatz unzulässiger Hilfsmittel (z. B. Bots) oder sonstiger Manipulation behält sich die Veranstalterin den Ausschluss von der Teilnahme und – bei nachträglicher Feststellung – die Rückforderung des Preises vor.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung der Tipp-Challenge sowie – nur bei ausdrücklicher Einwilligung – zu Marketingzwecken. Details regelt die Datenschutzerklärung. Die Marketing-Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Die optionale „Startelf“-Auswahl (Themenbereiche) dient ausschliesslich dazu, dass Teilnehmende selbst bestimmen, zu welchen Themen die Asuia AG sie kontaktieren darf. Eine Kontaktaufnahme zu diesen Themen erfolgt nur bei separater, freiwilliger Marketing-Einwilligung. Die Teilnahme an der Verlosung ist davon unabhängig und wird nicht an die Marketing-Einwilligung gekoppelt.
Die optionale Mini-Liga ist ein reiner Fun-Wettbewerb unter Freunden und hat keinen Einfluss auf den Hauptpreis oder die Gewinnermittlung. Ein Empfehlungs-/Extra-Los wird nur gewährt, sofern dies hier ausdrücklich geregelt und rechtlich zulässig ist; pro Person bleibt eine gültige Haupt-Teilnahme massgeblich.
Die Veranstalterin behält sich vor, die Aktion bei Vorliegen wichtiger Gründe (insbesondere technischer oder rechtlicher Art) ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, ohne dass den Teilnehmenden hieraus Ansprüche entstehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Veranstalterin.
Stand: Juni 2026 · Es gilt schweizerisches Recht; massgebend ist die deutsche Fassung.